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Kognitionsbefugnis
(recht.allgemein.prozess)
    

Von einer Kognitionsbefugnis spricht man, wenn ein Gericht die Rechtsmacht hat, einen bestimmten tatsächlichen Sachverhalt festzustellen und rechtlich über ihn zu entscheiden. Man spricht insoweit auch von tatsächlicher und rechtlicher Kognitionsbefugnis.

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