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Konzentrationswirkung
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Konzentrationswirkung wird der Umstand bezeichnet, dass bei Vorhaben über die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens entschieden wird, andere behördliche Genehmigungen (insbesondere die Baugenehmigung) nicht erforderlich sind, da über diese im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mitentschieden wird.

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