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Diskussion (2)
Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare.
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14.04.10 info :
Stimmt. Die Formulierungen der Schwellenangabe ist falsch. Danke für den Hinweis!
14.04.10 RA Dr. Harald Franke :
Die Schwellenangabe ist falsch.
Das KschG gilt ab 5,25, bzw. 10,25 MA