Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Lebenslang/lebenslänglich
(recht.straf.at)
    

Das StGB sieht für schwere Verbrechen lebenslange Haft vor. So z.B. für Mord, Totschlag in besonders schweren Fällen, Raub mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge.

Lebenslänglich bedeutet grundsätzlich lebenslang im Wortsinne.

Liegen aber die Voraussetzungen des § 57a StGB vor:

  1. Verbüßung von 15 Jahren
  2. keine besondere Schwere der Schuld
  3. kein entgegenstehendes Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit
  4. Einwilligung des Verurteilten

so setzt das Gericht die Vollstreckung der Reststrafe auf Bewährung aus.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Mord * Hochverrat * Freiheitsstrafe Werbung: