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Lockvogelwerbung
(recht.zivil.materiell.sonder.wettbewerb)
    

Von Lockvogelwerbung spricht man, wenn ein Händler ein Produkt ohne besondere Hinweise (wie z.B. "Sonderangebot") sehr günstig anbietet, um so über die Preisstruktur seines Sortiments zu täuschen.

Lockvogelwerbung ist unzulässig.

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Auf diesen Artikel verweisen: bait and switch Werbung: