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Magister/Master
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule)
    

Magister ist die Bezeichnung eines akademischen Grades für einen berufsqualifizierenden Abschluss an Hochschulen. Während früher Studiengänge in Deutschland nach den Zwischenprüfungen direkt mit einer Prüfung zum Magister abschlossen, ist durch die europäische Vereinheitlichung der Magister jetzt zur Bezeichnung für die zweite akademische Qualifikation nach dem Bachelor of Art geworden, die mit Abschluss des Masterstudienganges verliehen wird.

Die nächste Stufe über dem Magister ist der Doktorgrad, wobei die Promotion in bestimmten Fällen auch direkt an den Bacherlor-Abschluss anschliessen kann.

Neben dem Magister gibt es noch das Diplom und bei Studiengängen mit staatlicher Prüfung das Referendarsexamen.

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