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Münchener Abkommen
(recht.völker)
    

Mit Münchener Abkommen wird ein am 29.9.1938 in München zwischen Deutschland (Hitler), Großbritannien (Chamberlain) und Frankreich (Daladier) unter Vermittlung Italiens (Mussolini) geschlossener Vertrag bezeichnet, der die tschechoslowakische Krise beendete.

Gegenstand des Vertrages, an dessen Verhandlungen die Tschechoslowakei nicht beteiligt war, war die Abtretung der deutsch besiedelten Randgebiete Böhmens an Deutschland, des Olgagebietes an Polen und Oberungarns an Ungarn. Im Gegenzug sollte der Tschechoslowakei dafür ihr Bestand garantiert werden. Diese Garantie wurde aber nie abgegeben.

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