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Mündel
(recht.zivil.materiell.familien)
(engl. ward )
    

Mit Mündel wird eine Person bezeichnet, die unter Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft steht.

Beispiel: Der 6jährige D verliert beide Eltern bei einem Unfall. Da er noch nicht alt genug ist um für sich selbst zu sorgen, wird seine Tante W, zum Vormund bestellt und er selbst dadurch zum Mündel.

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Auf diesen Artikel verweisen: ward * Mündelsicherheit * Familienrat Werbung: