Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
nemo dat quod non habet
(recht.allgemein.latein)
    

Mit der Formel "nemo dat quod non habet" (lat.) wird der Grundsatz bezeichnet, dass Niemand übertragen kann, was er nicht hat.

Beispiel:Der Nichteigentümer einer Sache, kann nicht das Eigentum an der Sache übertragen. Im deutschen Recht macht der gutgläubige Erwerb davon eine Ausnahme.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: