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Offizialprinzip/Offizialmaxime
(recht.straf.prozess)
    

Von Offizialprinzip (= Offizialmaxime) spricht man, wenn Verfahren von Amts wegen zu eröffnen und zu beenden sind. Das Offizialprinzip gilt z.B. im Strafrecht. Hier entscheidet das Gericht über die Eröffnung eines Strafverfahrens.

Das Gegenstück ist die Dispositionsmaxime.

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Auf diesen Artikel verweisen: Dispositionsmaxime/Verfügungsgrundsatz * Strafprozess, Verfahrensgrundsätze Werbung: