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Online-Scheidung
(recht.zivil.formell)
    

"Online-Scheidung" oder "Scheidung Online" ist ein irreführender Marketingbegriff der keine Entsprechung im Gesetz kennt und eine einfachere und/oder günstigere Möglichkeit zur Scheidung suggerieren soll.

Scheidungen sind immer im Wege der mündlichen Verhandlung mit mindestens einem Anwalt vor dem zuständigen Familiengericht durchzuführen. An der mündlichen Verhandlung müssen auch zwingend die Eheleute und der Anwalt teilnehmen. Der Antrag ist immer von einem Anwalt einzureichen.

Die Kosten richten sich immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bleiben unverändert, wenn man einen Anwalt über das Internet beauftrag hat der ggf. hunderte von Kilometern entfernt seine Kanzlei hat. Kostentragung durch den Staat (sog. Verahrenskostenhilfe), Verminderungen des Streitwerts wegen "einfacher" Scheidung etc. sind immer möglich.

Insbesondere wenn der Anwalt seine Kanzlei weder am Sitz des zuständigen Gerichts, noch am Wohnort des Ehegatten, der die Scheidung beantragen lässt, hat können höhere Kosten entstehen, da der Anwalt an der Verhandlung teilnehmen muss, und Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro Kilometer entstehen (VV RVG 7003).

Zudem ist in diesen Fällen eine Beratung im persönlichen Gespräch nur am Telefon oder mit hohem Aufwand auf Seiten des Mandanten möglich.

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