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Ordnungsamt
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Mit Ordnungsamt wird auf Gemeinde-/Stadtebene die Ordnungsbehörde bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: richtiger Klagegegner/Rechtsträgerprinzip, VwGO * Ortspolizei Werbung: