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Organtheorie/Vertretertheorie
(recht.allgemein)
    

1. Organtheorie und Vertretertheorie sind zwei Positionen in dem seit dem 19. Jhd. geführten dogmatischen Streit um das Wesen der Körperschaften.

Nach der Organtheorie haben Körperschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit mit Willens- und Handlungsfähigkeit und werden nach Außen durch die Organe vertreten. Demgegenüber steht die von Savigny begründete Vertrtertheorie, dergemäß die Körperschaften nicht selbst Wollen und Handeln können, ihnen aber das Wollen und Handeln Ihrer Vertreter zugerechnet wird.

2. Im Insolvenzrecht wird mit Organtheorie entsprechend die Ansicht bezeichnet, die von einer Masse Rechtspersönlichkeit der Masse ausgeht und den Insolvenzverwalter als deren gestzlichen Vertreter (Organ) betrachtet.

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