slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Ortsbeirat
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Mit Ortsbeirat wird in Hessen ein gewähltes politisches Gremium bezeichnet, dass unterhalb der Ebene der Gemeinde in den einzelnen Ortsteilen eingerichtet ist. Der Ortsbeirat wird gemäß § 82 Abs. 3 HGO in allen wichtigen Angelegenheiten angehört. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten die seinen Bezirk betreffen und muss zu Fragen Stellung nehmen die ihm die Gemeindevertretung vorlegt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Ortsteil/Ortsbezirk, Kommunalrecht Werbung: