slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Parlamentär
(recht.voelker)
    

Ein Unterhändler zwischen zwei kriegsführenden Heeren. Genießt besonderen völkerrechtlichen Schutz.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: