Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten09.10.06 Anonym: | Parteifähig sind Personen, die die Fähigkeit haben, in einem Zivilprozess als aktive Beteiligter (Kläger) oder als passiv (Beklagter) auftreten zu können. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist (§ 50 ZPO)
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