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Petersberger Abkommen
(recht.staat.oeffentlich)
    

Mit Petersberger Abkommen wird das auf dem Petersberg bei Bonn zwischen den hohen Kommissaren der Alliierten und der Bundesregierung am 22.11.1949 getroffene Abkommen bezeichnet, welches den Beitritt der BRD in internationale Organisationen wie die OEEC sowie die Aufnahme von Handels- und konsularischen Beziehungen ermöglichte und eine Reduzierung der Demontagen vorsah. Im Gegenzug trat die Bundesrepublik dem Militärischen Sicherheitsamt und der Internationalen Ruhrbehörde bei (Schöllgen, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, S. 23).

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