Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten12.11.09 Anonym : | Im Beispiel wird nicht erwähnt dass es sich um einen Platzkauf handelt.
Es steht nämlich:
\"Ist nichts vereinbart\"
| 23.08.07 info: | Einverstanden.
| 22.08.07 Anonym: | Aber das Beispiel widerspricht doch dem, was vorher als Definition steht!!!
Laut Definition ist Erfüllungsort Wohnsitz des Käufers, laut Beispiel ist es der Geschäftssitz des Verkäufers.
Was denn nun?!
| 27.02.07 Sebastian Koch: | Ich bin zu doof, um das zu verstehen!!! :-(
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