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Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

18.09.06 info: Danke für die Ergänzung.
14.09.06 Anonym: Der Begriff \"praeter legem\" wird vor allem im Zusammenhang mit der Rechtsfortbildung verwandt, wenn ein praktiziertes Rechtinstitut gesetzlich nicht geregelt ist, dem Gesetzt aber auch nicht widerspricht.