slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Preisabsprache
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.wettbewerb)
(engl. price fixing )
    

Von Preisabsprachen spricht man, wenn sich mehrere Unternehmer bei der Preisgestaltung absprechen, sich z.B. auf einen einheitlichen Preis verständigen und damit den freien Wettbewerb verhindern.

Beispiel: Die Mineralölkonzerne C, D und E verabreden Super-Benzin zu einem Mindestpreis von 1,70 zu verkaufen.

Preisabsprachen sind gemäß § 14 GWB verboten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: price fixing Werbung: