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Prozessurteil
(recht.allgemein.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Prozessurteil wird ein Urteil bezeichnet, mit dem das Gericht eine Klage wegen fehlender Prozessvoraussetzungen, Rechtszugvoraussetzung oder andern Unzulässigkeitsgründen als unzulässig abweist. Der Gegensatz ist das Sachurteil.

Ein Prozessurteil steht, im Gegensatz zu einem Sachurteil, einem zweiten Prozess nach Beseitigung der fehlenden Voraussetzungen nicht entgegen. Daher kann der Richter die Zulässigkeit eines Urteils auch nicht offen lassen, wenn es offensichtlich unbegründet ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: sic non * Urteil im Zivilprozess * Versäumnisurteil gegen den Kläger * Klageänderung * Feststellungsinteresse, ZPO * absolutio ab instantia Werbung: