slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)
Rang/Rangfolge
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Inhalt
             1. Im Grundbuch
             2. In der Insolvenz

1. Im Grundbuch

Mit Rangfolge wird die Reihenfolge bezeichnet, in der die dinglichen Rechte, z.B. Hypotheken oder Grundschulden, an einem Grundstück in der Zwangsversteigerung bedient werden. Das nachrangige Recht kommt dabei immer erst dann zum Zug, wenn das vorrangige vollständig bedient wurde.

2. In der Insolvenz

(...)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: tier * Eigentümergrundschuld Werbung: