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Diskussion (2)
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25.01.13&Anonym &Bei der Rechtsgrundverweisung wird doch gerade nur auf den Tatbestand verwiesen. ZB in §441 I \"statt zurückzutreten kann der Käufer mindern\". Hier wird an die TB-Voraussetzungen eine neue Rechtsfolge geknüpft 13.06.13&Anonym &Bei § 441 handelt es sich doch gar nicht um eine Verweisung in diesem Sinne, sondern die Vorschrift stellt lediglich als Voraussetzung für das Recht zur Minderung das Bestehen eines Rücktrittsrechtes auf.