slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Rechtszug/Instanz
(recht.allgemein.prozess)
    

Allgemeine Bezeichnung für die einzelnen Verfahrensabschnitte im Instanzenzug.

So ist der 1. Rechtszug die Eingangsinstanz. Werden zulässige Rechtsmittel eingelegt geht das Verfahren in den nächsthöheren Rechtszug, z.B. als Berufung in den 2. Rechtszug.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Instanz * eMail, Beweiskraft * Tatsacheninstanz/erste Instanz Werbung: