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Reflexrecht/Rechtsreflex
(recht.oeffentlich.staatshaftung)
    

In Abgrenzung zum subjektiven öffentlichen Recht spricht man von einem Reflexrecht (auch Rechtsreflex), wenn ein objektives öffentliches Recht nur im Interesse der Allgemeinheit besteht und den einzelnen Bürger zwar begünstigt aber ihm keinen Anspruch auf die Begünstigung gewährt.

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