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Regelstreitwert/Auffangstreitwert
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Als Regelstreitwert/Auffangstreitwert wird ein Streitwert bezeichnet, der einzusetzen ist, wenn keine andere Streitwertregel eingreift.

Im RVG wird der Regelstreitwert durch § 23 Abs. 3 RVG auf 5.000,- oder nach Lage des Falles höher oder niedriger aber nicht über 500.000,- festgesetzt.

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