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res extra commercium
(recht.zivil.materiell.sachen und recht.latein und recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Von res extra commercium spricht man bei verkehrsunfähigen Sachen. Z.B. Leichen oder kirchlichen Zwecken dienende Kirchengeräte. Über letztere kann man nur insoweit verfügen wie es ihre Zweckbestimmung zulässt. Siehe dazu auch unter res sacrae.

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