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09.09.06&Anonym&Im Familienrecht gibt es die Ab�nderungsklage. Hier wird ein bereits bestehender Titel ge�ndert. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, alle zwei Jahre. Weitgehend unbekannt bei den ersten Instanzen ist �798a, ZPO, der klarstellt, dass ein Unterhaltstitel f�r ein minderj�hriges Kind bei Vollj�hrigkeit fortlebt. Durch diese Unkenntnis (die von Anw�lten dazu genutzt wird, den Streitwert entsprechend hoch anzusetzen) kommt es in solchen F�llen regelm��ig zur Verletzung des Prinzips res judicata.