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restriktive/extensive Auslegung
(recht.allgemein)
    

Von einer restriktiven Auslegung (lat. strictus knapp ) spricht bei einer den Anwendungsbereich einer Norm begrenzenden Auslegung.

Ensprechend wird eine den Anwendungsbereich ausweitende Auslegung eine Norm als extensive Auslegung bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Auslegung/Restriktionsprinzip Werbung: