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Sachrüge
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1.revision)
    

Von einer Sachrüge spricht man im Revisionsrecht, wenn der Revisionsführer rügt, dass materielles Recht fehlerhaft angewandt wurde.

Beispiel: A hat Lust auf eine Spritztour aber kein Auto. Kurzerhand bricht er den Wagen des B auf, schließt ihn kurz, fährt damit einen Tag umher und stellt ihn dann wieder, wie von Anfang an geplant, vor dem Haus des B ab. Das Gericht stellt diesen Sachverhalt im Urteil so fest, verurteilt B aber wegen Diebstahls.

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