slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)

Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

18.07.07 Anonym: Gilt die Begleitung der Ehefrau zu einem Arzttermin als Entschuldigungsgrund,wenn dadurch der Termin zur mündl.Verhandlung versäumt wurde?? und läßt das Gericht dies als Grundlage für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu??