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Bearbeiten18.07.07 Anonym: | Gilt die Begleitung der Ehefrau zu einem Arzttermin als Entschuldigungsgrund,wenn dadurch der Termin zur mündl.Verhandlung versäumt wurde?? und läßt das Gericht dies als Grundlage für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu??
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