Als Scharniernorm wird eine Regelung bezeichnet, die Verbindung zwischen zwei Regelungen in verschiedenen Gesetzen herstellt (Pressemitteilung zu BVerfG v. 2. März 2010 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 ).
Beispiel: § 113b TKG stellt eine Verbindung zwischen den gemäß § 113a TKG erhobenen Daten und deren Verwendung aufgrund der StPOu.a. Gesetzen her.
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