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Schaumweinsteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Die Schaumweinsteuer ist vom Inhaber eines Steuerlagers auf Schaumweine (d.h. Sekt u.ae.) zu bezahlen, die er aus dem Lager entfernt um sie nicht in ein anderes Steuerlager zu bringen.

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