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Schutznormtheorie
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Schutznormtheorie ist die Bezeichnung für die Theorie dergemäß eine Norm drittschützend ist, wenn sie neben dem Schutz öffentlich-rechtlicher Interessen zumindest auch dazu bestimmt ist, dem Interesse einzelner Personen oder Personengruppen zu dienen und diesen die Rechtsmacht zur Durchsetzung dieser Interessen verleiht.

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