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Schutzgrundsatz/Realprinzip
(recht.straf.at)
(engl. protective principle )
    

Der Schutzgrundsatz ist eines der Prinzipien des internationalen Strafrechts, demzufolge sich die Strafgewalt eines Staates auch alle Taten erstreckt die gegen inländische Rechtsgüter richten unabhängig von der Nationalität des Täters und des Orts der Tat. Das deutsche Strafrecht folgt dem Schutzprinzip in § 5 Nr. 1 - 5 und Nr. 10 - 14 StGB.

Dabei spricht man vom Realprinzip oder Staatschutzprinzip, wenn man den Schutzgrundsatz auf die staatliche Integrität

Beispiel: A, der keiner offiziellen Armee angehört, greift vom Libanon aus mit Boden-Boden Raketen Grenzstädte in Israel an. Er unterliegt nach dem Realprinzip damit der israelischen Strafgewalt.

und vom Individualschutzprinzip oder passiven Personalitätsprinzip, wenn man es auf den Schutz privatrechtlicher Güter anwendet.

Beispiel: Der schwedische Cracker A greift von Schweden aus einen Computer eines amerikanischen Unternehmens in den Vereinigten Staaten an und vernichtet auf diesem Computer Datenbestände. Nach dem passiven Personalitätsprinzip unterliegt A damit der us-amerikanischen Strafgewalt.

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