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sexuelle Belästigung
(recht.zivil.materiell.arbeit)
    

Von sexueller Belästigung spricht man, bei Eingriffen in die sexuelle Selbstbestimmung durch Bemerkungen und Handlungen unterhalb des sexuellen Missbrauchs. Siehe auch § 2 des außer Kraft getretenen Beschäftigtenschutzgesetz und § 3 Abs. 4 AGG.

Beispiele: Anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze, unerwünschte Berührungen ("Klaps auf den Po").

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