slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Simultaneitätsprinzip/Koinzidenzprinzip
(recht.straf.at)
    

Mit Simultaneitätsprinzip wird der Grundsatz bezeichnet, dass alle Voraussetzungen einer Straftat gleichzeitig vorliegen müssen. Es genügt z.B. nicht, wenn der Täter erst Vorsatz hatte, diesen dann wieder fallen gelassen hat und dann unvorsätzlich den Erfolg herbeiführt (siehe unter dolus antecedens. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist die actio libera in causa.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: dolus generalis Werbung: