Zu diesem Artikel gibt es 5 Kommentare.
23.01.09 KiBa: | Zweifel gehen gem. § 305 c II BGB zu Lasten des Verwenders.
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14.02.07 Anonym: | P.s. von einer Seite die den Eindruck erweckt, sie gebe juristische Auskunft erwartet man grds. mehr als die hier gegebenen Informationen.
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14.02.07 Anonym: | ich sehe das genauso; die Auskunft die hier erhältlich ist unterschreitet jegliche Auskunft von privaten, nicht-vertrauenswürdigen Seiten; da bleibt man doch lieber bei Wikipedia.
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17.03.06 Anonym: | mir hat es sehr gut geholfen....die seite ist für schüler toll!!!!!!!!!!!!!!
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25.01.06 Anonym: | das ist nicht zuzumuten wie kurzu und popelig sie das hir erklären also helfen tut das nicht wenn man ein problem hat
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