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soziale Sicherungssysteme
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit sozialen Sicherungssystemen werden die Einrichtungen bezeichnet, die dem Einzelnen in Fällen der Not die Hilfe der Gemeinschaft sichern. Die sozialen Sicherungssysteme sind Ausfluss des grundgesetzlich garantierten Sozialstaatsprinzips. Zu den sozialen Sicherungssystemen gehören:

  1. Krankenversicherung für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung und des Lebensunterhalts im Krankheitsfall.
  2. Pflegeversicherung
  3. Unfallversicherung
  4. Rentenversicherung
  5. Arbeitslosenversicherung
  6. Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

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