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Spiegelreferat
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Spiegelreferat werden die den politischen Abteilungen untergeordneten Referate im Bundeskanzleramt bezeichnet. Die Bezeichnung leitet sich davon ab, dass jedes dieser Referate einem Referat in einem Fachministerium entspricht (dieses spiegelt). Aufgabe der Spiegelreferate ist es die Arbeit der entsprechenden Referate in den Fachministerien zu begleiten und so den Bundeskanzler in die Lage zu versetzen die Arbeit dieser kompetent zu verfolgen.

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