slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

06.02.06 Anonym: Der Gestetzestext in § 4 Abs. 3 StAG wird falsch zitiert !!!
17.09.05 decimo: Machen Worte überhaupt Sinn? Wenn eine Staatsangehörigkeit deutsch sein kann, was ist dann eine Volkszugehörigkeit? Die Staatsangehörigkeit ist ein rechtliches Band zwischen einer Person und einem Staat. Nehmen wir das Wort auseinander, erhalten wir \"Staat\" und \"Angehöriger\". Somit bin ich also ein \"Angehöriger des Staates Deutschland\" oder \"Deutsches Reich\". Ebenso \"Volkszugehörigkeit: Ich gehöre dem deutschen Volke zu, oder ich bin ein Zugehöriger des deutschen Volkes. Die Staatsangehörigkeit beschreibt also das Völkerrechtssubjekt (den Staat) einerseits, und die mit ihr verbundene Person. Sonst würde es ja einen Staat \"Deutsch\" geben müssen. Man muß wissen was man will, wenn Begrifflichkeiten verwendet werden!!