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Artikel Diskussion (2)
Staatsräson/Staatsraison
(recht.allgemein)
    

Mit Staatsräson (Staat + franz. f. Grund o. Vernunft) wird der Grundsatz bezeichnet, der die Verwirklichung und Bewahrung des Staatswohls zur wichtigsten Leitlinie des staatlichen Handels macht. Die Idee von der Staatsräson findet sich schon bei Machiavelli, und beherrschte insbesondere im Absolutismus die Politik.

Beispiel: "Saudi-Arabien zu regieren erfordert seit jeher einen Spagat zwischen Staatsdoktrin und Staatsräson." (Spiegel-Online, http://www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-koenig-fahd-hinterlaesst-bedrohte-monarchie-a-367776.html)

In der politischen Diskussion wird der Begriff auch im Sinne von "Staatsziel"/Staatszweck gebraucht.

Beispiel: "Pinochets Terrorregime erhob den Kampf gegen echte und vermeintliche Kommunisten zur Staatsräson." (Spiegel-Online, http://www.spiegel.de/politik/ausland/augusto-pinochet-tod-eines-tyrannen-a-453620.html)"
Beispiel: "Gerade an dieser Stelle sage ich ausdrücklich: Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes." (Angela Merkel, In Israel)

Dabei ist die Verwendung nicht rechtstechnenisch sondern symbolisch zu verstehen, so dass dann auch eine Kritik an der symbolischen Ebene ansetzen muss, bzw. symbolisch gemeint ist.

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