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Staatsvolk
(recht.oeffentlich.voelker)
    

Als Staatsvolk wird die Gesamtheit aller Menschen bezeichnet, die eine gemeinsame Staatsangehörigkeit besitzen.

Das Vorhandensein eines Staatsvolkes ist eine der Voraussetzungen der Drei-Elemente-Lehre für das Vorliegen eines Staates im Sinne des Völkerrechts.

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