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Stadtdirektor
(recht.oeffentlich.verwaltung.gemeinde)
    

Mit Stadtdirektor wurde bis zu entsprechenden Verwaltungsreformen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein der Leiter der Stadtverwaltung bezeichnet. Diese Position war vergleichbar mit der des 1. Beigeordneten im Bundesland Hessen.

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