slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Standrecht/Standgericht
(recht.straf.prozess)
    

Das Standrecht ist ein in Kriegs- oder Notstandszeiten geltendes Sonderrecht, das bei Nichtverfügbarkeit von ordentlichen Gerichten die sofortige Verurteilung und Vollstreckung durch sog. Standgerichte ermöglicht.

In der Bundesrepublik Deutschland sind solche Standgerichte verfassungswidrig (Art. 101 Abs. 1 GG).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: