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Statut/statuieren
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Statut ist eine andere Bezeichnung für Satzung. Sowohl im öffentlichen- als auch im privaten Recht.

Statutieren bedeutet dementsprechend einen Rechtssatz mittels Satzung aufstellen.

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Auf diesen Artikel verweisen: statutarisch * Prorogationsstatut Werbung: