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Als Tatrichter werden die Richter der ersten beiden Instanzen bezeichnet, die nicht nur über reine Rechtsfragen sondern auch über die einem Rechtsstreit zugrundezulegenden Tatsachen entscheiden.
Beispiel: A erhebt Klage gegen B, weil der B ihm die Vorfahrt genommen und daher an seinem Fahrzeug einen Sachschaden von 2.000,- Euro verursacht habe. Der Einzelrichter am Amtsgericht entscheidet als Tatrichter hier auch darüber, ob die Tatsache, dass der B dem A die Vorfahrt genommen hat zutrifft und dem Rechtsstreit zugrunde zu legen ist.
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