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Teilfächenerwerb, Aufbau
(recht.notar.grundstuecksrecht und recht.notar.muster)
    

Inhalt
          1. Urkundseingang
          2. Ojektbeschreibung
          3. Kaufvertrag
          4. Vertragsfläche
          5. Fälligkeitsvoraussetzungen
          6. Ausgleich bei Größenabweichung
          7. Vormerkung
          8. Auflassungserklärung
          9. Vollmacht zur erneuten Auflassungserklärung
          10. Finanzierungsvollmacht
          11. (...)
             11.1. Ergänzungen

1. Urkundseingang

2. Ojektbeschreibung

Im Grundbuch von (...)

3. Kaufvertrag

Die Verkäufer veräußeren an die Käufer eine noch zu vermessenden Teilfläche aus dem unter § 1 beschriebenen Grundstücks.

4. Vertragsfläche

Die Vertragsfläche ist 100 ha und entspricht der in dem beigefügten Plan grün schraffierten Fläche.

5. Fälligkeitsvoraussetzungen

6. Ausgleich bei Größenabweichung

7. Vormerkung

Der Käufer beantragt und der Verkäufer bewilligt die Eintragung einer Vormerkung zur Absicherung des Eigentumsübertragung an der unter ... bezeichneten Teilfläche.

oder

Der Käufer beantragt und der Verkäufer bewilligt die Eintragung einer Vormerkung zur Absicherung des Eigentumsübertragung mit dem Hinweis, dass sich der gesicherte Anspruch nur auf einen Teil des Grundstücks bezieht.

8. Auflassungserklärung

Alternative: Vollmacht an Notarmitarbeiter zur Auflassungserklärung.

9. Vollmacht zur erneuten Auflassungserklärung

Die Beteiligten bevollmächtigen den amtierenden Notar nach Vorliegen des Vermessungsnachweises gegenüber dem Grundbuchamt die notwendigen Angaben zur Bestimmung der verkauften Teilfäche mitzuteilen sowie zur Abgabe aller für die Eigentumsumschreibung notwendigen Erklärungen, Anträge und Bewilligungen.

10. Finanzierungsvollmacht

Die Finanzierungsgrundschuld muss zunächst am gesamten Objekt eingetragen werden. D.h. die Vollmacht muss sich auf gesamte erstrecken unter der Voraussetzung dass der Gläubiger dann die Beschränkung auf das Teilstück zusagt.

(...)

11.1. Ergänzungen

1. Die Auflassung muss nach erfolgter Ausmessung und Identitätserklärung erneut erfolgen, dazu werden in der Regel die Angestellten des Notar bevollmächtigt.

2. Beim Teilflächenerwerb kann mangels Belastungsgegenstand keine Belastungsvollmacht erteilt werden. Möglich ist aber die Verpfändung des Auflassungsanspruches. Auch möglich ist zusätzlich ein abstraktes Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

3. Bei dem Erwerb von Teilflächen ist darauf zu achten, ob die entstehende Teilfläche selbständigen Zugang zu Straßen oder Versorgungseinrichtungen (Wasser, Kanal etc.) haben. Ggf. muss eine entsprechende Grunddienstbarkeit eingetragen werden. Ist die Teilfäche noch nicht vermessen, ist dass noch nicht möglich. Hier ist dann eine Grunddienstbarkeitseintragungsvormerkung zu bestellen.

(P) Bei einem Teilflächenverkauf kann die Freigabe von Belastungen (Abt. II und III) durch die Gläubiger erst erfolgen, wenn die Fortführungsmitteilung vorliegt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Teilfläche, Auflassungsvormerkung * Skript Grundstücksrecht, notarielle Fachprüfung * Skript Grundstücksrecht Werbung: