slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Territorialgewässer
(recht.voelker und recht.oeffentlich.staat)
    

Territorialgewässer sind das Wattenmeer zwischen Festland und einer Inselkette sowie Meeresbuchten deren Mündung nicht breiter als 6 Seemeilen ist, wenn das ganze Ufer der Bucht im Besitz eines Staates ist.

Im Gegensatz zu Küstengewässer unterliegen die Territorialgewässer unbeschränkter Hoheitsausübung durch den jeweiligen Staat.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Küstengewässer Werbung: