slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Titelgegenklage
(recht.formell.prozess)
    

Mit Titelgegenklage wird eine in Analogie zur Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO von der Rechtsprechung entwickelte Klage bezeichnet, mit der die formelle Unwirksamkeit eines Titels (z.B. Unbestimmtheit) eingewandt werden kann.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: